G35

Wenn Sie sich beruflich länger als drei Monate im Jahr in den Tropen aufhalten, steht Ihnen eine spezielle berufsgenossenschaftliche Untersuchung nach dem Grundsatz 35 zu, die sogenannte Tropentauglichkeitsuntersuchung. Zur Durchführung benötigen wir eine Beauftragung durch den Arbeitgeber.